News

08.06.2010 Neue Stellenangebote bei CHILI
20.05.2010 CHILI sponsert den MICCAI 2010 Workshop in Peking
10.05.2010 CHILI stellt neues Produkt auf dem Röntgenkongress vor: CD/DVD Auto Importer
05.05.2010 Metropolregion Rhein-Neckar gewinnt BMBF-Wettbewerb
20.04.2010 CHILI bei 10. IHE-Connectathon in Bordeaux
19.04.2010 Krankenhäuser Marienhospital Bottrop vertraut auf CHILI-System
08.01.2010 Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt führen CHILI-PACS ein
22.09.2009 Neue Norm für Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie DIN 6868-159
03.07.2009 Aktuelle Trends in PACS und Teleradiologie
13.11.2008 CHILI PACS-Systeme für die Rhön Klinikum AG
18.07.2008 CHILI erhält DRG-Testat für Patienten-CDs
1.1.2008: BMBF fördert das Projekt MedInfoGRID

BMBF Logo

CHILI Newsletter Nr. 4/2009

DIN 6868-159: Eine Norm für die Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach Röntgenverordnung

Diese Norm wurde im März 2009 im Beuth-Verlag veröffentlicht. Nachfolgend lesen Sie die Zusammenfassung einer Publikation zu dieser Norm, die von den Autoren U. Engelmann und B. Seidel anlässlich der CARS 2009 präsentiert wurde.

Seit Etablierung des DICOM-Standards hat sich die Teleradiologie einer großen Zahl an Installationen in Deutschland vermutlich zum größten Bereich in der Telemedizin entwickelt. Sie wird reguliert durch die deutsche Röntgenverordnung (RöV), die für Röntgeneinrichtungen den Einsatz von Teleradiologie zum Zweck einer Erstdiagnose während des Nacht- und Wochenenddienstes erlaubt. Die RöV macht aber keine Aussagen zu technischen Details.

Der NAR, ein Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN) unter der Trägerschaft der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) entwickelte eine nationale Norm, in der die technischen Anforderungen und die Aspekte der Qualitätssicherung geregelt werden. Dr. Uwe Engelmann, einer der CHILI-Firmengründer und Erstautor der genannten Publikation, ist selbst Mitglied des NAR und leitete die Arbeitsgruppe zur Erstellung der Norm. Dr. Bernd Seidel, der Co-Autor der Publikation, ist Geschäftsführer des NAR.

Die Norm definiert Abnahme- und Konstanzprüfungen für die Teleradiologie nach der Röntgenverordnung; sie gilt damit nur für Teleradiologieeinrichtungen, wie sie in der Verordnung definiert sind. Ihr Anwendungsbereich umfasst bspw. nicht die Übertragung von Bildern zum Zweck einer Zweitmeinung oder von Bildern, die nicht mittels Röntgentechnologie erzeugt wurden (z. B. MRT oder US).

In der Norm werden der Anwendungsbereich, normative Verweisungen, Definitionen und Abkürzungen sowie die Prüfvoraussetzungen beschrieben. Im Hauptteil sind die Prüfpunkte für die Abnahme- und Konstanzprüfung dargestellt, die im Folgenden zusammengefasst werden:

Abnahmeprüfung

  • Allgemeine Anforderungen: DICOM-Kompatibilität, unmittelbare Telekommunikation zwischen dem/r Teleradiologen/in und Personen am Untersuchungsort.
  • Dokumentation: Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen und Dokumentation über das erfolgreiche Bestehen aller erforderlichen Prüfungen.
  • Prüfmittel: Prüfbilddatensatz und Zeitmessmittel.
  • Prüfbilddatensatz: Für jede Untersuchungsregion mit charakteristischer Datenmenge.
  • Kompression: Bildkompression ist zulässig, sofern die diagnostische Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird (Entscheidung obliegt dem/der Teleradiologen/in).
  • Übertragungszeit: maximal 15 min bis zum Empfänger, Anzeige in mindestens zwei verschiedenen Fensterungen. Unterscheidung zwischen Push- und Pull-Modell.
  • Vollständigkeit der Datenübertragung und überprüfung der textbasierten und strukturbeschreibenden Informationen.
  • Erfolgs- und Fehlermeldung: Erkennung und Weiterleitung von erfolgreichen und fehlerhaften übertragungen.
  • Visuelle Korrekteinheit des Bildeindrucks: Ist für jeden Prüfbilddatensatz von einem/r Teleradiologen/in zu überprüfen.
  • Stabilität: Mind. 98 % bezogen auf einen Jahreszeitraum.
  • Unmittelbare Telekommunikation muss innerhalb von wenigen Sekunden möglich sein.

Konstanzprüfung

  • Funktionsfähigkeit des Systems (Überprüfung anhand der Übertragung eines beliebigen Datensatzes)
  • Übertragungszeit
  • Vollständigkeit der Datenübertragung
  • Bildqualität (Test entsprechend der Abnahmeprüfung)
Die Konstanzprüfung muss regelmäßig wiederholt werden. Es wird zwischen arbeitstäglichen und monatlichen Konstanzprüfungen unterschieden.

Ausblick

Die Zukunft wird zeigen, wie diese Norm die Teleradiologie in Deutschland beeinflusst. Die Autoren und die Regulierungsbehörden möchten damit einen minimalen Qualitätsstandard für Teleradiologiesysteme definieren, um Prüfer sowie Anwender darin zu unterstützen, Teleradiologieeinrichtungen aufzubauen und zu betreiben und schließlich dem Wohl der Patienten zu dienen.

Alle CHILI-Teleradiologiesysteme erfüllen die Anforderungen dieser Norm und bieten auf technischer Ebene Funktionen, die die Abnahme- und Konstanzprüfungen erleichtern. Hier steht Ihnen insbesondere das Teleradiologe-Statistik-Modul zur Verfügung.

Die CHILI GmbH berät Ihre Kunden in allen Fragen zur Erfüllung der Anforderungen dieser Norm. Wir führen auch Abnahmeprüfungen nach DIN 6868-159 durch und stellen die entsprechenden Bescheinigungen für die Behörde aus.

Bei weiteren Fragen zu der Norm oder zu unseren Produkten und Dienstleistungen stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter +49-(0)6221-18079-10 oder schicken Sie eine E-Mail an info@chili-radiology.com.

Weiterführende Links:

Heidelberg, im September 2009

Das CHILI-Team wünscht Ihnen einen schönen Herbst!

back

Last update of this page: Tuesday, 08-Sep-2009 12:21:57 CEST